Kammergericht weist Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin II vom 21.01.2025 zurück
23.7.2025
Der von uns vertretene Landesverband Berlin der Junge Union Deutschland wehrt sich gegen den Versuch des Bundesverbandes, eine Landesdelegiertenversammlung („Landeskonferenz“) mit Vorstandswahlen durchzuführen. Wir haben den Sachverhalt in der Meldung Aktuelles zum 21.01.2025 dargestellt.
Die Junge Union Berlin erwirkte bei dem Landgericht Berlin II eine auf Unterlassung gerichtete einstweilige Verfügung vom 26./28.11.2024, die sie im Verfahren auf Widerspruch erfolgreich verteidigte.
Der Bundesverband legte gegen das Urteil des Landgerichts Berlin II vom 21.01.2025 Berufung ein, die bei dem Kammergericht zu dem Geschäftszeichen 14 U 22/25 anhängig war. Das Kammergericht hat die Berufung nun auf der Grundlage von § 522 Abs. 1, Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückgewiesen.
Damit ist das die einstweilige Verfügung bestätigende Urteil des Landgerichts Berlin II vom 21.01.2025 rechtskräftig.
Beschlüsse vom 26.06.2025 und vom 21.07.2025 (jeweils tlw. anonymisiert) als Anlage
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