Expertise

Öffentliches Baurecht

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Sie möchten bauen – doch Ihre Baugenehmigung wird verweigert oder verzögert? Die Behörde beruft sich auf den Bebauungsplan, Abstandsflächen oder eine angeblich unzulässige Nutzung im Außenbereich? Oder Ihr Nachbar hat eine Baugenehmigung erhalten, die Ihre Rechte verletzt – was können Sie dagegen unternehmen? Sie möchten einen neu aufgestellten Bebauungsplan im Rahmen einer Normenkontrolle zur Überprüfung stellen?

Wir beraten und vertreten Antragsteller, Investoren und Nachbarn umfassend im Zusammenhang mit bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen.

Unsere Tätigkeit umgreift die Begleitung von Baugenehmigungsverfahren und die rechtliche Beratung und Vertretung bei Durchführung oder Abwehr von Bauvorhaben. Wir begleiten Mandanten auch bei der Abwehr bauordnungsrechtlicher Maßnahmen. In Normenkontrollverfahren stellen wir Bebauungspläne und andere Satzungen/Rechtsverordnungen zur Prüfung durch das zuständige Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof oder verteidigen diese. 

Auch Gemeinden und Bauämter unterstützen wir rechtlich – sei es bei der Erstellung von Stellungnahmen, bei Genehmigungserteilungen oder bei der gerichtlichen Verteidigung öffentlich-rechtlicher Maßnahmen.

Fördermittelrecht und Corona-Hilfen

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Sie haben Fördermittel erhalten, beispielsweise eine Corona-Hilfe wie die Soforthilfe II, die Überbrückungshilfe oder die Neustarthilfe – nun wird Ihnen vorgeworfen, zu Unrecht Leistungen bezogen zu haben? Sie sehen sich einer teilweisen oder vollständigen Rückforderung der Fördermittel ausgesetzt? Vielleicht wird behauptet, Sie seien gar nicht antragsberechtigt gewesen? Oder der Rückforderungsbescheid beruht auf vermeintlich falschen Angaben oder rechtlichen Fehleinschätzungen?

Wir beraten im Förderrecht – etwa bei Rückforderungen von Corona-Hilfen – sachlich, strukturiert und zielorientiert. Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber den zuständigen Bewilligungsstellen, beispielsweise gegenüber der IBB Berlin, der Investitionsbank Brandenburg, der L-Bank Baden-Württemberg sowie der zuständigen IHK in Bayern. Wir prüfen Rückforderungsbescheide, legen Widerspruch ein und führen gerichtliche Verfahren, um unberechtigte Rückforderungen abzuwehren oder abzumildern.

Privates Baurecht

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Sie haben Leistungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben beauftragt – doch die Ausführung bleibt hinter den Vereinbarungen zurück, es kommt zu Verzögerungen, Mängeln oder unklaren Abrechnungen? Oder Sie sind Unternehmer und müssen sich mit unbegründeten Beanstandungen, Zahlungsverweigerungen oder der Kündigung eines Vertrags auseinandersetzen?

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern im Rahmen von werkvertraglichen Leistungen rund um Planung, Ausführung, Projektsteuerung oder technische Sonderleistungen. Wir beraten bei der Vertragsdurchführung, vertreten bei Streitigkeiten über Mängel, Fristen, Zahlungen oder Kündigungen und sorgen für rechtssichere Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – außergerichtlich und gerichtlich.

Ansprechpartner:

Tobias Böhmke

Mietrecht

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Als Vermieter möchten Sie ein Mietverhältnis kündigen, eine Mieterhöhung durchsetzen oder sich gegen Mietminderungen und Pflichtverletzungen des Mieters verteidigen? Als Mieter möchten Sie gegen eine Mieterhöhung oder eine Kündigung wehren oder Ihre Rechte wegen Mängeln geltend machen?

Auch im Mietrecht beraten und vertreten wir umfassend – sowohl Vermieter als auch Mieter. Wir erbringen unsere Dienstleistungen sowohl im gewerblichen Mietrecht wie im Wohnraummietrecht – mit Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und Blick für eine pragmatische Lösung. Wir gestalten Mietverträge, beraten zu Kündigungsmöglichkeiten, Betriebskosten, Modernisierungen und vertreten Sie vor Gericht.

Wohnungseigentumsrecht (WEG)

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Sie sind Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und haben Zweifel an der Wirksamkeit eines Beschlusses? Die Hausverwaltung reagiert nicht auf Ihre Anliegen, oder es bestehen Unklarheiten zur Kostenverteilung, Instandhaltung oder baulichen Maßnahmen? Vielleicht möchten Sie als Gemeinschaft rechtssicher handeln, einzelne Eigentümer in Anspruch nehmen oder sich gegen unzulässige Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum wehren?

Wir vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Durchsetzung und Abwehr von Beschlüssen, in Verfahren gegen Eigentümer, bei der rechtlichen Begleitung von Sanierungen sowie bei Fragen zur ordnungsgemäßen Verwaltung und zur Rolle der Verwaltung selbst. Ebenso vertreten wir einzelne Eigentümer, die sich gegen Beschlüsse, Umlagen, Instandsetzungsverpflichtungen oder gegen Untätigkeit der Verwaltung zur Wehr setzen wollen.

Ansprechpartner:

Robert Kerner

Immobilienrecht

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Sie möchten ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben oder veräußern – und wünschen eine rechtssichere Vertragsgestaltung? Nach dem Kauf stellen sich Fragen zu Wegerechten, Grundbucheinträgen, Baulasten oder Altverträgen? Oder es bestehen Streitigkeiten über Teilungserklärungen, Nachbarrechte oder Genehmigungspflichten?

Das Immobilienrecht umfasst sämtliche rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Nutzung und der Verwertung von Grundstücken und Gebäuden. Wir beraten private und gewerbliche Eigentümer, Käufer, Verkäufer und Investoren bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Immobilien – mit langjähriger Erfahrung, wirtschaftlichem Verständnis und einem umfassenden Blick auf mögliche Fallstricke im Grundbuch, bei Dienstbarkeiten, Nutzungsregelungen oder im Zusammenhang mit Teilungserklärungen.

Wir begleiten Bauträger bei der Konzeption von Bauträger-Kaufverträgen und begleiten auf Verkäufer wie auf Käuferseite die Abwicklung von Bauträgerverträgen.

Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer interdisziplinären Expertise im Werkvertragsrecht, im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie im öffentlichen und privaten Baurecht – denn Immobilienthemen sind fast immer fachübergreifend.

Kontaktieren Sie uns!

Unsere Kanzlei steht Ihnen bei rechtlichen Fragen und Herausforderungen zuverlässig zur Seite. Ob Beratung, außergerichtliche Vertretung oder die Begleitung komplexer Verfahren – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und bieten Ihnen eine individuelle, lösungsorientierte Betreuung. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei oder nutzen Sie die Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und gemeinsam die passende Strategie für Ihr Anliegen zu entwickeln.

 
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